Handwerkerleistungen steuerlich absetzen!!
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs – und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung verdoppelt.
Seit Anfang 2009 können private Bauherren 20% von maximal 6.000,-€ Kosten, also bis zu 1200,-€ vom Finanzamt erstattet bekommen. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Wichtig: Nur Lohn – und Arbeitskosten werden steuerlich honoriert.
Materialkosten sind nicht berücksichtigt. Damit das Finanzamt die Steuervorteile gewährt, muss eine ordentliche Rechnung vorgelegt werden und der Rechnungsbetrag überweisen werden; Schecks und Quittungen für Bares werden nicht anerkannt.
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